EXPLOSIONSSCHUTZ
Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen
nach ÖVE/ÖNORM EN6007
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In explosionsgefährdeter Umgebung sind in dem vom Anlagenbetreiber verpflichtend zu führenden Explosionsschutzdokument die Grundlage jeglicher Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten. Diese Arbeiten dürfen ausschließlich von fachkundigen Personen ausgeführt werden.
Prüfpflichten des Anlagenbetreibers
- Erstprüfung gemäß §7 Abs.1 VEXAT
- wiederkehrende Prüfung gemäß §7 Abs.2 und Abs.3 VEXAT. Prüfungsintervall: jährlich
- ausserordentliche Prüfung bei Anlagenänderungen und Umbauten
Verschiedene Explosionsarten
- mechanische Explosionen z.B. Dampfkesselexplosionen bei zu hohen Betriebsdruck
- chemische Explosionen z.B. Knallgas, Staub-, Grubengas. Explosionen aufgrund chemischer Reaktionen. Explosionen von Gaswolken bei “offenen Systemen“.
Die Einteilung nach verschiedenen Schutzklassen erfolgt nach den jeweiligen Einsatz der Betriebsmittel.
Explosionsgefahr besteht beim Vorhandensein einer „Explosionsfähigen Atmosphäre in gefahrdrohender Menge“ wie z.B.:
- bei brennbaren Stoffen (gasförmig, flüssig, fest)
- in feiner Verteilung (Dispersionsgrad bei Nebel, Aerosole und Stäuben)
- bei einer Konzentration innerhalb der Explosionsgrenzen
- im Gemisch mit Luft
Einsatzgebiete:
- Lagertanks von brennbaren Flüssigkeiten
- Tankwagen-Füllanlagen
- Mülldeponien
- Batterie-Laderäume
- Getreidemühlen/ Bäckereien (potentiell explosive Mehlstäube)
- Silofahrzeuge und Förderbänder: Zündgefahr nach elektrostatische Aufladung und Funkenentladungen nach Bewegung von Schüttgut