Sanierung von Gasleitungen nach dem Wiener Gasgesetz
ÖVGW G10
Nach dem Wiener Gasgesetz müssen Gasanlagen nunmehr regelmäßig (alle 12 Jahre) auf ihre Gebrauchsfähigkeit überprüft werden. Die Verlegung neuer Gasleitungen ist jedoch verbunden mit Stemmarbeiten, dem Verlegen neuer Leitungen sowie anschließenden Verputz- , Maler-, Fliesen – und Bodenlegerarbeiten.
NEUE GASLEITUNGEN MÜSSEN NICHT SEIN !
Service Union hat ihr Leistungsspektrum erweitert und bietet nunmehr die Abdichtung von undichten Gasleitungen nach ÖVGW G10 an. Es werden lediglich die undichten Gewindeverbindungen abgedichtet.
Dichtheit von Gasleitungen nach ÖVGW G1 Teil 2 , ÖVGW G10 , DVGW VP 952
- Belastungs- und Dichtheitsprüfung ( Prüfdruck 1 bar bzw 150mbar)
- Gebrauchsfähigkeitsprüfung ( 50mbar oder das 1,3fache des Betriebsdruckes)
Weitere Abdichtungsarbeiten:
- Dichtheit von Flüssiggasleitungen nach ÖVGW G2
-Festigkeits-und Dichtheitsprüfung ( Prüfdruck 1 bar oder 150 mbar )
-wiederkehrende Prüfung - Dichtheit von Heizungsrohrleitungen (Fußbodenheizung) nach ÖNORM EN 14336
- Gasdruckregler zum Erkennen von Fehlern am Druckminderer
- Trinkwasserleitungen nach ÖNORM B 2531-1
- Abwasserleitungen nach DIN EN 1610